Am 08. Mai 1996 wurde Rechtsanwalt Dr. Hajo Rauschhofer als einer der jüngsten Rechtsanwälte in Hessen mit 26 Jahren zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und ist seit Beginn im IT-Recht tätig. Bereits lange zuvor hatte er sich die Domain rechtsanwalt.de gesichert.

IT-Recht, zu dem als Teilmenge auch das Internet-Recht zählt, ist seit Beginn eine sehr spannende Materie, nicht zuletzt geprägt durch den technischen Fortschritt.

Heute kaum mehr vorstellbar, wenn man sich die technische Entwicklung überlegt: 1996 hat man sich noch per ISDN bei seinem Provider eingewählt und erreichte mit ISDN-Bündelung maximal 128 kBit/s (DSL kam erst im Jahre 1999). Auch wenn in diesem Jahr Deep Blue als erster Computer gegen den amtierenden Schachweltmeister Garri Kasparow gewann, steckte noch vieles in den Kinderschuhen.

Interessanterweise warben Microsystems, IBM und Oracle auf der Cebit 1996 für Netzwerk-Computer, die Programme über das Netz laden sollten. Innovativ aber zu früh, da die Bandbreite fehlte. Von der Grundidee handelte es sich schon um eine Art Cloud Computing.

Eine besondere Herausforderung in dieser Zeit stellten Domain-Streitigkeiten dar. Da einige Gerichte bis 1998 eine Domain – mangels technischen Verständnisses – mit einer „Telefonnummer“ verglichen, war dem Domain-Grabbing Tür und Tor geöffnet. WWW bedeutete in dieser Zeit auch „World Wild Web“.

Als Rechtsanwalt musste Dr. Rauschhofer beispielsweise einem Gericht das Verhältnis von DNS-/IP-Routing und DENIC noch mit dem Vergleich zu Grundbuchamt und Straßenbaufirmen erklären.

Auf der anderen Seite konnte erstmals die Übertragung einer dreistelligen DE-Domain eines börsennotierten Unternehmens sogar im Wege der einstweiligen Verfügung erreicht werden; dies weil die Domain auf pornografische Inhalte verwies und der Gegner 30.000 DM forderte.

Derselbe schillernde Kollege, der damals in dieser Domainsache tätig war, mahnte Provider ab, die den für DPMA-Prüfer offenbar unbekannten Begriff „Webspace“ benutzten, um Online-Speicher für Webseiten zu bewerben. Das LG Bochum hob trotz Registermarke in einem von Rechtsanwalt Rauschhofer vertretenen und viel beachteten Verfahren die einstweilige Verfügung auf. Bis zur mündlichen Verhandlung wurden mit dem Münchner Kollegen ordnerweise Schriftsätze ausgetauscht. Zum Nachweis der fehlenden Schutzfähigkeit wurden damals noch Ergebnisse des damaligen Suchmaschinen-Branchenführers Altavista  herangezogen.

Im Jahre 2000 promovierte Herr Rauschhofer zum Thema „Mediendienste im World Wide Web – Elektronische Publikationen im Lichte des Presserechts“. Später folgte konsequenterweise der Erwerb des „Fachanwalts für Informationstechnologierecht“.

Seit 2002 betreut Dr. Rauschhofer in der Kanzlei Rauschhofer Rechtsanwälte mit inzwischen vier spezialisierten Juristen bundesweit Unternehmen in allen Bereichen des Rechts der Informationstechnologie sowie im gewerblichen Rechtsschutz (Marken-/Wettbewerbsrecht), Urheber- und Medienrecht. Vornehmlich erfolgt hier die Beratung, Vertragsgestaltung und Verhandlung von Softwareverträgen bis hin zu IT-Outsourcing-Verträgen, wobei überwiegend die Auftraggeberseite vertreten wird.

Neben der sehr stark vertragsrechtliche geprägten Tätigkeit wurde weiter an der forensischen Lösung neuer Fragestellung mitgewirkt. Die gerichtlichen Entscheidungen reichen über eine Vielzahl von Grundsatzfragen, die von der Zulässigkeit generischer Domains über die Möglichkeit der Quellcodebesichtigung im Wege des einstweiligen Verfügungsverfahrens bis zu einem Verfahren, dass wegen der „virtuellen Entblößung“ der Fernsehmoderatorin Sonya Kraus zu einem Schmerzensgeldanspruch führte oder jüngst die Präzendenzfallentscheidung zur Haftung für Links auf Twitter.

Das Wissen dieser Tätigkeit hat Dr. Rauschhofer seit über 10 Jahren deutschlandweit in rund 120 Vorträgen vermittelt und war des Öfteren in Presse, Radio und Fernsehen, wie zuletzt z.B. im heute-journal oder ZDF WISO – zuletzt zu aktuellen Themen wie Facebook & Social Media.

Trotz der deutschlandweiten Tätigkeit bekennt Rauschhofer sich zum Standort Wiesbaden. Durch den technologischen Fortschritt, zentrale Lage in Deutschland und die gute Anbindung an den Frankfurter Flughafen ist ein Arbeiten in diesem sehr stark von Unternehmen geprägten Bereich deutschlandweit von Wiesbaden aus erfolgreich möglich. Schon im August 2001, somit vor bald 10 Jahren wurde Rauschhofer bereits portraitiert in der Zeitschrift JUVE Rechtsmarkt.

„Das Besondere und schöne am IT-Recht ist, das Rechtsprechung ständig fortgeschrieben werden müssen und Verträge stetigen Wandlungen unterliegen.“, resümiert Dr. Rauschhofer. „Hat man vor 15 Jahren noch darum gestritten, ob eine Domain eine Marke überhaupt verletzen kann, führt man heute international geprägte UDRP-Verfahren bei der WIPO.“ so der Rechtsanwalt weiter. Ein „Überbleibsel“ aus der „alten“ Zeit, welches zudem regionalen Bezug aufweist, ist das Verfahren um die bald zu entscheidenden Fragen zur Domain rheingau.de.

Vertragsrechtlich werden noch immer „klassische“ Softwareimplemtierungsverträge abgeschlossen. Nach dem Outsourcing-Boom, der in den ersten Jahren nach der Jahrtausendwende startete, bleibt nun abzuwarten, wie erfolgreich das Cloud Computing werden wird.

Es bleibt spannend!